Winterdienst auch ideal für Urlauber

Während Sie entspannt ausschlafen können erledigt ZFL für Sie die Räum- und Streupflichten auf Ihrem Grundstück und den angrenzenden öffentlichen Verkehrswegen.

Die Räum- und Streupflicht beginnt an Werk- und Samstagen ab 07:00 Uhr und endet um 20:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Pflicht abweichend erst um 09:00 Uhr. 

Individuell nach Absprache übernehmen wir diese Pflichten und tragen dafür Sorge, dass Ihr Grundstück zwischen 07:00 und 20:00 Uhr von Schnee und Eis geräumt wird. 

Ob als dauerhafte Vereinbarung oder Kurzübernahme während Ihres Urlaubs oder Ihrer Abwesenheit, gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

Nutzen Sie am Besten sofort unser Anfrageformular hier: Kontakt/ Anfrage